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Die Ausgabe erfolgt auf der Sommerversammlung am 8. Juli 2011,
zu der wir unsere Mitglieder bereits schriftlich einladen haben.
Neu ist, dass Besteller, die ihre Behandlungsmittel auf der
Versammlung nicht selbst abholen können, ein von der Landesanstalt
für Landwirtschaft (LfL) vorgegebenes Vollmachtformular verwenden
müssen. Es kann hier als PDF-Datei mit ausfüllbaren
Feldern heruntergeladen werden.
Die Vollmacht muss der bevollmächtigten Person zur Versammlung
mitgegeben werden. Wenn apothekenpflichtige Behandlungsmittel
(Thymovar, Apiguard, ApiLife Var, Oxuvar) bestellt wurden, dürfen
diese nur von einem in der häuslichen
Familie des Bestellers lebenden Mitglied oder von einem
Mitarbeiter in der Imkerei des
Bestellers abgeholt werden. Wenn nur nicht
apothekenpflichtige Behandlungsmittel (Ameisensäure, Milchsäure)
bestellt wurden, kann auch eine andere Person bevollmächtigt
werden.
Die Ausgabe muss bis spätestens 31.
Juli 2011 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Termin können
die Behandlungsmittel ausnahmsweise auch noch bei mir abgeholt
werden. Bitte vorher anrufen.
Beachten Sie bitte, dass die Sommerbehandlung frühzeitig
eingeleitet werden muss. Bei uns kann in der Regel bereits Anfang
Juli abgeschleudert werden, das ist gleichzeitig auch der
empfohlenene Behandlungsbeginn.
Die Beträge werden wir im Herbst, wenn wir von der LfL die
Nettopreise bekommen haben, von den uns bekannten Girokonten
abbuchen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Behandlungserfolg!
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